Erfolgreiche Unternehmenssanierung erfordert souveränes Verfahrenshandling, umfassendes Know-how in Wirtschafts- und Rechtsfragen sowie eine der Krisensituation angepasste Umsetzungsgeschwindigkeit bei Entscheidungs- prozessen.
Die WallnerWeiß Unternehmensgruppe, bestehend aus wwp – WallnerWeiß Rechtsanwälte-Partnerschaft mbB sowie den Gesellschaften für Insolvenzverwaltung, ist mit 20 Standorten eine bundesweit auf Unternehmenssanierungen spezialisierte und ausschließlich auf diesem Gebiet tätige Unternehmensgruppe. Durch diese Fokussierung umspannt unser Tätigkeitsfeld die gesamte Palette der Sanierungsgestaltungen, insbesondere die Begleitung von M&A-Prozessen, die Steuerung von Sanierungsprozessen sowie die Entwicklung und Umsetzung von Sanierungskonzepten außerhalb und innerhalb des Insolvenzverfahrens.
Durch einen effizienten und hochspezialisierten Mitarbeiterstab sind wir in der Lage, Wirtschafts- und Rechtskompetenz in praktisches Krisenmanagement umzusetzen. Das über mehr als zehn Jahre erfolgreiche Engagement im Sanierungssektor wird widergespiegelt durch eine Vielzahl von Unternehmenssanierungen in über tausend Insolvenzverfahren.
Unsere Stärke liegt in einem interdisziplinären und ganzheitlichen Ansatz, welcher insbesondere nach Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung von Unternehmenssanierungen (ESUG) vollumfänglich zum Tragen kommt.
Die Sanierungsberatung in Krisensituationen ist der Fokus unserer Unternehmensberatung. Insbesondere unter Berücksichtigung der sich im Rahmen von Eigenverwaltung und Insolvenzplanlösung nach dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) seit dem 01.03.2012 ergebenden neuen Möglichkeiten gewährleisten wir die Steuerung von Sanierungsprozessen. Der wesentliche Qualitätsunterschied zur üblichen Unternehmensberatung besteht in der Umsetzung des hierfür erarbeiteten Konzeptes Inklusiver Stufenloser Sanierung – KISS. Hiernach wird unter Einbeziehung aller Beteiligten ein Sanierungskonzept entworfen, welches der Verhinderung eines Insolvenzverfahrens dient, indem es die Nachteile einer Sanierung im Insolvenzverfahren für alle Beteiligten aufzeigt und unter Vornahme eines angemessenen Interessenausgleiches Lösungsmöglichkeiten anbietet. Ziel ist daher stets die außergerichtliche Sanierung. Sofern diese mangels Konsens aller Beteiligter scheitert, wird die Sanierung im Insolvenzverfahren zu einem Lösungstool, welches die Steuerung des gesamten Verfahrensablaufes ermöglicht.
Nicht selten haben wir es in unserer über zehnjährigen Sanierungspraxis erlebt, dass Gläubiger ihre obstruierende Position im Rahmen einer außergerichtlichen Sanierung aufgrund einer Vervielfachung ihrer Verbindlichkeiten nach Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter, z.B. aufgrund von Insolvenzanfechtungen, bedauert haben. Diese Gefahr wird den Gläubigern aufgrund der Gegenüberstellung der Lösungsansätze verdeutlicht, wodurch sich die außergerichtliche Einigungsbereitschaft erhöht und im Falle eines Scheiterns die Sanierung mit Hilfe eines Insolvenzplans auch gegen den Willen des obstruierenden Gläubigers vollzogen werden kann.
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WallnerWeiß Insolvenzverwalter Gutachter GbR
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